1. Allgemeines

+WPharma GmbH ist ein Unternehmen welches sich mit der Promotion und/oder dem Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln befasst.

2. Geltungsbereich

Folgende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der +WPharma GmbH (im folgenden kurz +WPharma), auch wenn sie in fremdem Namen oder auf fremde Rechnung erfolgen sollten, unter Ausschluss jeglicher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Änderungen und/oder Abweichungen hiervon sind nur verbindlich, wenn diese von +WPharma ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Eine Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung zu diesen Liefer und Zahlungsbedingungen. Andere und / oder abweichende AGB’s bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch +WPharma.

3. Aufträge/Vertragsabschluss

3.1. Erklärungen im Namen der +WPharma sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch vertretungsbefugte Personen (Geschäftsführer) abgegeben werden.

3.2. Die Entgegennahme und Ausführung von Bestellungen erfolgt unverbindlich unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Alle Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen.

3.3. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie in der Bestellung ausdrücklich bestätigt werden.

3.4. Änderungen und Ergänzungen der Bestellungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise

4.1. +WPharma fakturiert an pharmazeutische Großhändler und Anstaltsapotheken den Depot- bzw. Fabrikabgabepreis (DAP/FAP), an öffentliche Apotheken den Apothekeneinstandspreis (AEP). Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen. Jede Abweichung hiervon hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

4.2. Sofern nicht schriftlich Anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager ausschließlich Verladung, Versicherung und Mehrwertsteuer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.

4.3. Das Zahlungsziel lautet prompt nach Erhalt der Rechnung

4.4. +WPharma ist berechtigt Mehrkosten wegen einer von +WPharma nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder infolge vom Auftraggeber gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.

4.5. Von +WPharma werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% über den gesetzlichen Basiszinsatz berechnet; dies unbeschadet allfälliger höherer Schadenersatzansprüche.

5. Lieferung und Gefahrenübergang

5.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht Anderes vereinbart, ab dem Lager der Scan Cargo, Int. Speditionsservice GmbH, Hafen Albern, 1. Molostrasse, 1113 Wien und auf Gefahr des Empfängers. Der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur haftet für die Einhaltung der jeweils gültigen Lagerungs- und Transportvorschriften.

5.2. Die Ware ist werktags Montag bis Freitag versandbereit. Der Versand, soweit Teil der von +WPharma zu erbringenden Leistung, erfolgt mit ausgewählten Logistikpartnern. Andere Lieferfristen sind in die Bestellung aufzunehmen. Lieferungen außerhalb von Österreich bedürfen einer vorab Klärung.

5.3. +WPharma ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, Vorauslieferung und Teillieferung durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

5.4. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so kann +WPharma die Ware ein Jahr nach Auftragserteilung als abgerufen betrachten und die vom Auftraggeber in diesem Fall geschuldete Leistung verlangen.

5.5. Sämtliche nicht in der Auftragsbestätigung an +WPharma vorbehaltenen, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von +WPharma und darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber gehalten, auf das Eigentumsrecht von +WPharma hinzuweisen und +WPharma unverzüglich zu verständigen.

7. Reklamation/Rückgabe/Verfallsdatum

7.1. Gelieferte Waren sind unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Liefertag schriftlich zu rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Tag der Entdeckung des Mangels zu rügen.

Andersfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Vermutung gemäß § 924 Abs.2 ABGB gilt nicht.

7.2. Wird nach rechtzeitiger Mängelrüge ein Mangel festgestellt, dann erfolgt ein kostenloser Umtausch beziehungsweise die Gewährung einer Gutschrift. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bei der Lagerung unansehnlich gewordener Packungen wird nicht durchgeführt. Das gleiche gilt, wenn eine Arzneispezialität in der Spezialitätenliste als „nicht lieferbar“ genannt wird.

7.3. Arzneispezialitäten mit abgelaufenem Verfallsdatum werden bis zu sechs Monate nach dem auf der Packung ersichtlichen Verfallsdatum gegen Gutschrift des Fakturenwertes abzüglich 40% zurückgenommen. Die Rücksendung hat auf Kosten des Auftraggebers zu erfolgen.

7.4. Ware mit nicht abgelaufenem Verfallsdatum und Waren, die kein Verfallsdatum tragen, werden, abgesehen von den Fällen nach Punkt 7.2, nicht zurückgenommen.

7.5. Bei Auflassung einer Arzneimittelspezialität bzw. einer Packungsgröße oder bei Aufhebung der Zulassung von Ware die von +WPharma geliefert wurde, wird diese bis zwei Monate nach erfolgter Streichung aus dem Warenverzeichnis zum Fakturenwert von +WPharma zurückgenommen.

7.6. Suchtgifte und Diagnostika, Biogene, radioaktive und homöopathische Arzneimittel sowie nicht registrierte, auf Klinikanforderung gelieferte Waren und kostenlos abgegebene Packungen (z.B. Ärztemuster, klinische Versuchsmuster) werden in keinem Fall zurückgenommen.

8. Verzugsfolgen und Rücktritt

8.1. Sofern +WPharma durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Lieferverzug geraten sollte, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

8.2. +WPharma ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird,

wenn sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf Verlangen von +WPharma Vorauszahlung zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

8.3. Im Falle des Punktes 8.2. ist auch ein Teilrücktritt zulässig.

8.4. Falls über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, kann +WPharma ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

8.5. Unbeschadet jeglichen Schadenersatzanspruchs hat +WPharma im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat +WPharma Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.

9. Rücknahme von Verpackungsmaterial

Alle von +WPharma in Verkehr gebrachten Verpackungen werden entpflichtet. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht.

10. Urheberrechte / Markenrechte

10.1. Unterlagen sowie Werbematerial dürfen, auch wenn sie nicht von +WPharma stammen, vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie sind +WPharma auf Verlangen sofort zurückzustellen.

10.2. Der Inhalt sämtlicher Unterlagen und Informationen wirtschaftlicher, finanzieller oder technischer Art, die der Auftraggeber im Rahmen dieser Bedingungen beziehungsweise im Zusammenhang mit Produkten von +WPharma erhält, sind, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind, vom Auftraggeber als vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von +WPharma kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.

10.3. Sämtliche Marken, die entweder von oder für +WPharma geschützt sind oder deren markenrechtlicher Schutz beantragt ist, bleiben alleiniges Eigentum von +WPharma. Der Auftragsgeber verpflichtet sich, +WPharma unverzüglich über jegliche Verletzung gewerblicher Schutzrechte von +WPharma, insbesondere von Patenten und Markenrechten, sofort umfassend schriftlich zu informieren.

11. Gerichtsstand

11.1. Auf die einzelnen Verträge sowie auf diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen findet ausschließlich Österreichisches Recht in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit einem einzelnen Vertrag der +WPharma oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. mit deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit sich ergebenen Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien; dies gilt vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände für Endverbraucher.

12. Gültigkeit

Die vorstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab 01.10.2019

+WPharma GmbH

Anton Anderer-Platz 6 / Top 1

1210 Wien

AUSTRIA

Tel: +43-664 84 62 631

Fax: +43 1 25 33 03 32 160

E-Mail: info@pluswpharma.com

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